Hiermit gebe ich, Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz - Urheberin die geschützten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst nach § 2 Urheberrechtsgesetz i.V.m. § 2 Arzneimittelgesetz weltweit bekannt.
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States of World -
Die geschützten Werke sind abweichend vom freien Verkehr und sind stets nur mit meiner schriftlichen Einwilligung, Nutzungsvertrag zulässig (Werk Steuer- und Zoll Gebühren Systeme).
Ohne meine schriftliche Erlaubnis, Vertrag ist die Entstellung, Bearbeitung, Herstellung, Nutzung, Werben, Senden, Verbreiten, Vermitteln, öffentlich Wiedergeben - in den Verkehr bringen der geschützten Werke nicht zugelassen §§ 11, 12, 13, 14, 15, 45, 95a, 111a UrhG, §§ 5, 8, 243 StGB, §§ 5, 6, 8, 13, 21 Abs. 1 halber Satz AMG - Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG, -
Welturheberrechtsabkommen -
Völkerrecht - Revidierten Berner Übereinkunft.
Die Urhebervergütung der geschützten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst § 2 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG ist gesetzlich Pflicht und wird rückwirkend gefordert, sowie die Fortführung untersagt. Die Werke wurden mit Schöpfung ab 2002 den Ländern rausgegeben und im Internet, Fachzeitschrift veröffentlicht.
Die entsprechenden Stellen und Personen; Gerichte, Behörden, Länder, Präsidenten, Ministerpräsidenten, Minister wurden ab Entstehung der Werke in Kenntnis gesetzt. BRD haftet entsprechend Art. 1, Art. 73 GG, § 1 UrhG.
Die Urhebervergütung beträgt 5 % vom Umsatz (5 von 100) rückwirkend und laufend inklusive ermäßigte 7 % Umsatzsteuergesetz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c, Nr. 13, § 14, § 16 UStG, § 11, 54d UrhG (7 % von 100 siehe Werk - Steuergeheimnis - Y.) in Steuerstaaten.
Die Nutzungsrechte/Lizenzen sind je nach Art der geschützten Werke begrenzt.
Die Erschaffung, Entstehung der neuen Sache
Verstaatlichung des geschützten Werkes
- Strom und Gas - ist eine Besonderheit für die Staaten und weitere große Bereicherung.
Die geschützten Werke sind mit Systemen in Soziales gestalten, welche Wohlstand bringen und die regelmäßigen Einnahmen viele Bereiche (Soziales, Gesundheit, Sport, Sicherheit und Ordnung) weltweit abdeckt. (Werk - Richterrecht -
Y.).
Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
© States of World Y.
World Work
IP - Copyright
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Werke der Literatur und Wissenschaft und Kunst § 2 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG i.V.m. § 2 AMG
1. IQ Software und Hardware, Internet, Zahlungssysteme - Computergesetz
2. ID - CODE: DENWRE369FY - Programme, Bank CODE, Staatsbank, Zahlungssysteme
3. Glücksspielwesen - Sportwetten und Glücksspiele -
4. Spielsucht - Glücksspiel und Wettsucht das Gehirn, Gene und Zeit - (Spielsucht Therapie Zentrum, Spielhalle) - Spielsucht ICD-CODE
5. Wetten Wir Win mit WIN WIN
(Aufsatz Sportwetten)
Steuer 5 %, Live Visio, (Television), Online - Offline Computerprogramm Spiele mit Wissensspielen und Punktesystem Geldwert WIN WIN, Automaten, Versicherungssysteme, Vergütungssysteme, länderübergreifende Gebühren und Zahlungssysteme, Internetprogramm Lotto, Jugendschutz, Suchtpräventionen, Suchtinformationen, Sozialkonzepte, Schulungen, Spielsucht, Therapie Zentrum, ICD-Schlüssel (ICD-CODE) Spielsucht, Hinweise auf Suchtgefahr und positive Hinweise auf Sport und Werbung, Internetschutz, Stadion, Spielerschutz, Werbesysteme, Konzessions - Lizenzsysteme ...
6. Darstellungen und Aufstellungen der Länder, Aufstellung Anbieter und Vermittler mit Standorte
7. Skizze 5 % Steuer EU/Internationale Systeme Sportwetten und Glücksspiele
8. Gebühren und Steuer - Vergütungs- und Urheberrechtsgebührensystem und Internetsteuersystem und Steuersystem, Zollsysteme auf alle Waren in Werke UrhG mit 7 % Steuer
9. Länderübergreifendes System Internet, Computerprogramm, Automaten, Standorte, Lizenzen etc.
10. Berechnungen und Ergebnisse aller Ebenen
11. Steuergeheimnis
Steuersystem, Zollsysteme, Lizenzsysteme, Zahlungssysteme, Gebührensysteme, Programmsysteme, Internetsysteme, Webseitensysteme (Endung), Datensysteme
12. Geheimnis Auf und Abrundungen Systeme
13. Computerprogramm Medizinprodukt
14. Arzneimittelwesen - Medizingesetz - Medizinrecht - Arzneimittelversicherung und Steuer 7 %, Zollsysteme, Patentsysteme, Markensysteme u.a., Paketsysteme
15. Sportgesetz - Sportrecht
16. Strom und Gas 7% Steuer, Zähler- und Gebühr Systeme - Verstaatlichung
17. Richterrecht - Strafgericht - Hohes Gericht - Gerichtskasse Bundesebene - Justitia - Justiz
18. Sport Organisation weltweit - an FIFA & Katar 2022
19. Sozialsysteme
20. Sportwetten und Glücksspiele öffentliche und private Sender - Television (öffentliche Sender verboten - private Sender erlaubt 20:00 bis 06:00 Uhr)
21. Sportwetten und Glücksspiele, Computerspiele Artikel
22. Das Urheberrecht und geistiges Eigentum
23. Gewaltenteilung Judikative - Executive - Legislative (JEL)
u.a.
Bube Dame König Ass Wetten Das!
Sportwetten und Glücksspiele können süchtig machen!
Bei Risiken und Auswirkungen des Spielverhaltens sprechen Sie mit ihrem Arzt.
IP © 2002 States of World - Urheberrecht und Recht geistiges Eigentum - by Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
Die Verwendung des Werkes, der Inhalte, Erzeugnisse, Entdeckungen, Erfindungen, Entwicklungen, Texte, Logo, Darstellungen, Skizzen, Systeme, Strukturen sind verboten. Wer gegen das absolutes Recht - Urheberrecht und Recht geistiges Eigentum - verstoßt, ist zum Ersatz verpflichtet mit Strafe §§ 14, 15, 106 bis 111c UrhG, § 243 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 StGB.
Das Urheberrecht entsteht nicht mit Registrierung sondern mit der persönlichen geistigen Schöpfung § 2 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) wird auch Titelschutz für alle Titeln genommen.
Übersicht weiterer geschützte Werke, nur persönliche geistigen Schöpfungen
© Zahnbürsten Baum Arzneimittel (Titelschutz, Urkunde 3876)
(Botanik; wissenschaftlicher Name: 'Arbor Sinai Misvak‘ Y.) 2015
www.zahnbürstenbaum.org - www.misvak.de
www.worldwork.world
© World Sport - Sport und Chance -
© Sportwetten und Glücksspiele
© Software und Hardware
© Television (Live Visio)
© Steuerrecht (Steuergeheimnis - Illusion - Klausystem 2009)
© Richterrecht 2019
© Geisteswissenschaften (Geheimwissenschaften I und II 2010)
© Ortsübergreifendes Strom und Gas Systeme 2009 (Stadtwerke / Energieversorger)
© Rasierklingen aus Edelmetallen 2012
Prio: DE 10 2012 011 941.0 Veröffentlichung DPMA Aktenzeichen: DE 10 2013 010 107.7 Deutsches Patentamt
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