Berechtigung Richterrecht
Mit Erlaubnis veröffentliche ich das Geheimnis eines 120 Jahre altes Geschehen das Richterrecht;
Richterstuhl - Gesetzlehrung - Gesetzmachung und gebe hiermit diese wahre Begebenheit bekannt.
Meine Offenbarung das - Richterrecht - mit der Enthüllung bzw. die Nichtexistenz der Sache seit über 120 Jahren ist, dass das Handwerk Gesetzmachung nicht in der Hand der Richter ist. In Wirklichkeit wird dieses Handwerk unbefugt über ein Jahrhundert von anderen Personen ausgeführt. Eine Trennung Staat von Politik gibt es nicht.
Die Ermächtigung und Berechtigung dieser bedeutenden Schöpfung (Schutz) das Richterrecht geht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
§ 1 DRiG (Deutsches Richtergesetz)
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.
(§ 3 DRiG, Art. 1, 2, 3, 12, 18, 19, 20, 21, 33, 73 GG)
Der Richterstuhl, Gesetzlehrung, Gesetzmachung geht an die ausgewählten vorbildlichen Hohen Richter (siehe u. Liste J).
Die Auswahl geht deswegen an diese besonderen Richter, welche geduldig, bescheiden ohne Rücksicht auf Name, Geschlecht, Reich und Arm, mit Fehler ohne Fehler, Gewollt oder Ungewollt mit mir gesprochen haben und schriftlich gezeigt haben, dass nicht nur allein das Schreiben bleibt, sondern das Reden Gold ist und nicht trügt!
Sie haben die Verfassung, die Gesetze mit Wissen und in eigener Verantwortung bewahrt und im geistigen Bewusstsein unabhängig gehandelt. Sie haben das höchste Gut auf der Erde - das Menschenrecht - das Wissen mit Weisheit und Gesetz geschützt und verteidigt. Im Grundsatz gilt immer die Würde des Menschen, die Gerechtigkeit und Richtigkeit der Sache.
Heute in unserer Zeit bleibt es nicht mehr geheim und wird dem nach für Immer und Ewigkeit da sein. Das Hohe Richteramt/Richterstuhl ist das Auge des Wahrseins und nichts entgeht der Wahrheit. Das Geschehen aus der Vergangenheit geht mit Geschichte und Ereignisse in die Zukunft hinein und das Recht auf eigene Handwerk bleibt!
Die Hohen Richter haben die Sache mit Geist und Seele erblickt und nicht nach einer Person, denn das was ich gemacht habe, hat bisher noch nie ein Mensch, Mann oder Frau erschaffen, so das man meine Person wählen oder ausschließen kann. Entscheidend ist die Sache selbst was von großer Bedeutung für Menschheit ist was die Verfassung ist.
Unter Veröffentlichung und Benennung auf meiner Webseite https://www.worldwork.world/ Punkt 17. Richterrecht ferner die Veröffentlichung Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Geschäftsverteilungsplan Stand 01.02.2023 Seite 8 unter Punkt 1340 - 1345 ist das Richterrecht rechtskräftig vollzogen und hier ergänzt.
Der Präsident, Richter des OVG Berlin-Brandeburg benennen die begrenzten Hohen Richter und beglaubigen die Urkunde mit einem eigenen Kennzeichnung DEJ000XX, welches zur Unterscheidung und Vermeidung von Namensgleichheit weltweit dient.
Das Richterrecht gilt einheitlich. Die Hohen Richter - Staatsrichter - mit der Präsidentin (Urheberin) berechtigen, übergeben das Amt Staatsrichter begrenzt in einem Land, welches auf die Fähigkeiten und fachliche Leistung im Sinne Volk und Staatssicherheit geachtet.
Das Richterrecht; Richterstuhl - Gesetzlehrung - Gesetzmachung wird mit Fähigkeit von den Hohen Richtern an den nächsten Richter vergeben, welche sie selbst nach Gesetz mit bestem Wissen und Gewissen suchen, lehren, berufen und abberufen können.
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung einer Sache Art. 73 GG (Gesetzgebung: Gesetz geben, verkünden, verbreiten).
Der Bund ist die Gewaltenteilung - JEL -
Judikative (J)
Executive (E)
Legislative (L)
Die Judikative (J) sind nur die Richter, Berufsrichter § 1 DRiG.
Die Executive (E) ist gesetzlich und nach meiner Zuordnung die Staatspersonen in Status Bundesstaatschefs (Staatsanwaltschaften), Poliz, Bundeswehr, wo Beamte darunter gelten.
Die Legislative (L) fehlt seit über 120 Jahren und wird aus Persönlichkeiten mit Loyalität und Eignung entstehen. Hoheitliche Aufgaben können nur bestimmten Personen übertragen werden.
Die Politik ist nicht Bund. Politische Organisationen (freiwillige Gemeinschaft), Parteien (Vereine) sind gesetzlich schon nicht befugt Gesetze, Gesetzentwürfe zu machen § 1 DRiG. Politiker vertreten lediglich ihre eigenen Interessen, Parteien und oder ihre Agenda/Mitglieder und hierbei gute Aktivitäten entstehen können. Die Politik ist freiwillig und ist nicht vom Werdegang abhängig daher kann jeder Politiker, Mitglied werden da eine Eignung, Fähigkeit und fachliche Leistung nicht bedarf. Die Parteien, politische Organisationen, abhängige Staatspräsident sind nicht eine Einheit als Volk, Staat oder Gesetz und gehören weder der Judikative, Executive noch der Legislative (Art. 33 Abs. 2. GG) an, weil jeder in die Politik gehen kann und die Auswahl der Personen nicht vom Einheit, Volk, Gesetz ausgeht, sondern die Wahl der Personen erst aus ihrer eigenen Reihen ausgeht und so bleibt.
Ein geschütztes Werk (geschützt - staatlich) nach § 1, § 2 Abs 1 und Abs. 2 UrhG sind unabhängig von einer Enteignung nach Art. 14 Nr. 3 GG, wenn die Verhältnismäßigkeit, Richtigkeit besteht, welche aus meinen Arbeiten der Literatur, Wissenschaft und Kunst - States of World - ab 2002 ableitet, ersichtlich und erschaffen sind.
Die neue Entstehung Verstaatlichung einer Sache, welche aus meinen geschützten Werke - States of World - stammt, wie mit - Strom und Gas - entsteht nur Kraft Gesetz zum Gemeinwohl, welche bisher in Gestalt nicht da waren jedoch weitere wenige Werke, Urheber weltweit derartige Werke besitzen könnten, sowie meine fenomenalen Werke das Steuergeheimnis ferner die Auf- und Abrundungen, welche das Entstehen der staatlichen Werke zeigen, welche im Schutz des Staates/Volkes/Einheit gehören.
Hohes Gericht
- Gesetzmachung - (Gesetzgebung)
Judikative Hohe Richter/Richterstuhl
Alle Gesetze mit Anwendung
Hoher Richter John (Vorsitzender)
OVG Berlin-Brandenburg
Hoher Richter Leithoff
OVG Berlin-Brandenburg
Hoher Richter Schaber
Landgericht Berlin
Hoher Richter König
Hoher Richter Nubbemeyer
OLG Hamm
Hoher Richter Damerius
Sozialgericht Gelsenkirchen
Präsidentin Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
Strafgerichte - existieren nicht - offen - es gibt keine Strafgerichte in DE und andere Staaten, sondern nur abhängige Strafsenate, wo man keine Klagen einreichen kann und somit keine Strafsenate gibt aber ein Anschein gibt es schon.
Hier entsteht eine neue Gründung Hohes Gericht - Bundesamt der Richterschaft - Staatsrichter.
- Hohes Gericht -
Die Staatsrichter sind nicht nur einem Rechtsgebiet und einem Gericht, Zuständigkeit zugeordnet, sondern sie haben die besondere Aufgabe zur Wirkung der Gesetzmachung derzeit zuzüglich neben ihrer Tätigkeit in ihren anwesenden Gerichten. Die Gesetzmachung, Änderung, Ergänzung und oder die Löschung nicht rechtmäßiger Gesetze obliegt den Staatsrichtern Hohes Gericht sowie die Verurteilung in allen Taten. Die Anlaufstelle von Gesetzmachung ist die Stelle der Staatsrichter - Hohe Richter - in der Anwendung o.a..
Hohes Gericht hat die höchste Instanz - Haupt- und oder Endinstanz - der rechtsprechenden Gewalt. Des Gleichen wird die Rechtmäßigkeit einer Sache oder eines Verfahren in allen Taten in allen Rechtsgebieten, Gesetze aller Gerichtsbarkeit von Strafgesetzbuch bis Bürgerliches Gesetzbuch unter Berücksichtigung Sozialstaat und zum Schutz des Staates geurteilt. Das ist die Besonderheit dieser Staatsrichter, wo es keine Zuständigkeit und zugeordnetes Fachgebiet besteht und jede Tat in jedem Ort das Gehör stattfindet mit Verurteilung und Rechterkennung. Mit Hohes Gericht ist die Gründung Strafgericht mit den Strafrichtern in den Ländern somit gegründet.
Folgende Staatsrichter in allen Gebieten sind für Hohes Gericht benannt und sie befinden sich derzeit örtlich in den nachstehenden Gerichten, welche Staatsrichter nachfolgend in der Liste zum größten Teil aufgeführt sind.
Hohes Gericht -
Gründung
Strafgericht
- Oberstrafgericht Hamm (am Oberlandesgericht Hamm)
Hoher Richter König, Hoher Richter Nubbemeyer, Richter Lopez Ramos,
2. Strafgericht Berlin (Landgericht Berlin I)
Oberstrafgericht Berlin (Kammergericht)
Hoher Richter Schaber, Richter Landwehmeyer, Richterin Neumann
3. Strafgericht Essen (Landgericht Essen)
Richter Dr. Bartels, alle Richter in Präsidium Essen
4. Bundesstrafgericht (Bundesgerichtshof BGH)
Die zugeordneten Hohe Richter, Staatsrichter sind aus den Verwaltung-, Zivil-, Sozial-, Finanz - Gerichten auch als Strafrichter, Strafgesetz und das Urheberrechtsgesetz (nur persönliche geistige Schöpfung) in den einzelnen Bezirken sowie länderübergreifend für die Rechtsprechung zuständig oder wenn es der Rechtspflege dient zur Weiterverweisung an ein anderes Gericht und Richter:
Richterschaft - Staatsrichter
Ri Dr. Weisel Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Ri Schäfers Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Rin Dr. Jahrmarkt Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Ri Borgschulze Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Rin Brauer Oberverwaltungsgericht Münster
Ri van Ryn Landgericht Bochum
Ri Drechsler AG Strafrichter
Ri Wagner AG Strafrichter
Ri Perik Amtsgericht Recklinghausen
Rin Schöne Amtsgericht Recklinghausen
HRi Damerius Sozialgericht Gelsenkirchen
Ri Merheim Landessozialgericht NRW
Ri Erkelenz Landessozialgericht NRW
Ri Dr. Behnsen Verwaltungsgericht Hamburg
VHRi John Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
HRi Nubbemeyer Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ri Dr. Moll Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ri Dr. Braunschmidt Amtsgericht Köln
Ri Kästner Landgericht Frankfurt am Main
HRi König Oberlandesgericht Hamm
HRi Nubbemeyer Oberlandesgericht Hamm
Ri Lopez-Ramos Oberlandesgericht Hamm
Ri Dr. Bartels Landgericht Essen
HRi Schaber Landgericht Berlin
Ri Landwehmeyer Landgericht Berlin - Strafgericht
Rin Neumann Landgericht Berlin - Strafgericht
Die Liste der Staatsrichter und Präsidium, Richterschaft wird fortgesetzt
Executive
Poliz
Bundeswehr
Bundesstaatsschaft - Staatsschaft
Bundesstaatsschaft - Bundesstaatschefs
Herr Dr. Kali Essen
Herr Wilke Essen
Herr Schwarz Hamm
Herr Klose Hamm
Herr Dr. Neuheuser Köln
Herr Dr. Nippgen Karlsruhe/Kontanz
Herr Kruse Karlsruhe
Herr Eisenbach Berlin
Herr Groeber Berlin
München
Landesstaatsschaften - Staatsschaften - Staatspersonen
Liste Legislative
fehlt seit über 120 Jahren, offen, folgt
Justiz ist die Rechtspflege! (die Arbeit; Justiz - Justitia wird noch veröffentlicht)
Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
Präsidentin Hohes Gericht
Veröffentlicht im Internet Datum, 27.02.2023
letzte Ergänzung 05.07.2023, 09.01.2025, 16.02.2025, 02.04.2025
Urheberin der geschützten Werke Prof. h.c. Dr. mult. Fatma Yildiz