Berechtigung Richterrecht
Mit Erlaubnis veröffentliche ich das Geheimnis eines 120 Jahre alte Geschehen das - Richterrecht -
Richterstuhl - Gesetzlehrung - Gesetzmachung und gebe diese wahre Begebenheit hiermit bekannt.
Meine Offenbarung das - Richterrecht - mit der Enthüllung bzw. die Nichtexistenz der Sache seit über 120 Jahren ist, dass das Handwerk Gesetzmachung nicht in der Hand der Richter ist. In Wirklichkeit wird dieses Handwerk unbefugt über ein Jahrhundert von anderen Personen, Politiker ausgeführt. Eine Trennung Staat von Politik gibt es nicht.
Die Befugnisse und Berechtigung dieser bedeutenden Schöpfung (Schutz) das Richterrecht geht an die bestimmten Hohen Richter in Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg u.a..
Eine Ermächtigung und Berechtigung zur Gesetzmachung obliegt nicht irgendwelchen Personen in Bundesrepublik Deutschland, welche seit über ein Jahrhundert nur zur Korruption, Gewalt und zur Verfolgung Zwecke dient (diese Ergänzung ist am 30.03.25 erfolgt).
§ 1, § 109 DRiG (Deutsches Richtergesetz)
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.
(§ 3 DRiG - Art. 1, 2, 3, 12, 18, 19, 20, 21, 33, 73 GG)
Der Richterstuhl, Gesetzlehrung, Gesetzmachung geht an die ausgewählten vorbildlichen Hohen Richter - Hohes Gericht (siehe u. Liste J).
Die Auswahl geht deswegen an diese besonderen Richter, welche geduldig, bescheiden ohne Rücksicht auf Name, Geschlecht, Reich und Arm, mit Fehler ohne Fehler, Gewollt oder Ungewollt mit mir gesprochen haben und schriftlich gezeigt haben, dass nicht nur allein das Schreiben bleibt, sondern das Reden Gold ist und nicht trügt!
Sie haben die Verfassung, die Gesetze mit Wissen und in eigener Verantwortung bewahrt und im geistigen Bewusstsein unabhängig gehandelt. Sie haben das höchste Gut auf der Erde - das Menschenrecht - das Wissen mit Weisheit und Gesetz geschützt und verteidigt. Im Grundsatz gilt immer die Würde des Menschen, die Gerechtigkeit und Richtigkeit der Sache.
Heute in unserer Zeit bleibt es nicht mehr geheim und wird dem nach für Immer und Ewigkeit ein Sein. Das Hohe Richteramt/Richterstuhl ist das Auge des Wahrseins und nichts entgeht der Wahrheit. Das Geschehen aus der Vergangenheit geht mit Geschichte und Ereignisse in die Zukunft hinein und das Recht auf eigene Handwerk bleibt!
Die Hohen Richter haben die Sache mit Geist und Seele erblickt und nicht nach einer Person, denn das was ich gemacht habe, hat bisher noch nie ein Mensch, Mann oder Frau erschaffen, so das man meine Person wählen oder ausschließen kann. Entscheidend ist die Sache selbst, was von großer Bedeutung für Menschheit ist, was die Verfassung selbst ist.
Unter Veröffentlichung und Benennung ist das Richterrecht auf meiner Webseite www.statesofworld.com unter Punkt 17. Richterrecht publiziert ferner die Veröffentlichung Richterrecht in Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Geschäftsverteilungsplan mit Stand 01.02.2023 auf Seite 8 unter Punkt 1340 - 1345 ist, welche Gültigkeit und hier erwähnt wird.
Ein Richter Präsidium benennen die Richter Hohes Gericht mit den Hohen Richtern am OVG Berlin-Brandenburg mit beglaubigte Urkunde und mit einem eigenen Kennzeichnung Signatur DEJ000XX, welches zur Unterscheidung und Vermeidung von Namensgleichheit weltweit dient.
Das Richterrecht gilt einheitlich. Die Hohen Richter - Staatsrichter - mit der Präsidentin (Urheberin) berechtigen, übergeben das Amt Staatsrichter begrenzt in einem Land, welches auf die Fähigkeiten und fachliche Leistung im Sinne Volk und Staatssicherheit achtet.
Das Richterrecht; Richterstuhl - Gesetzlehrung - Gesetzmachung wird mit Fähigkeit von den Hohen Richtern an den nächsten Richter vergeben, welche sie selbst nach Gesetz mit bestem Wissen und Gewissen suchen, lehren, berufen und abberufen können.
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung einer Sache Art. 73 GG (Gesetzgebung: Gesetz machen, geben, verkünden, verbreiten).
Werk Gewaltenteilung
Der Bund ist die Gewaltenteilung - JEL -
Judikative (J)
Executive (E)
Legislative (L)
Die Judikative (J) sind nur die Richter, Berufsrichter § 1 DRiG.
Die Executive (E) ist gesetzlich und nach meiner Zuordnung die Staatspersonen mit Status Staatschefs, wo Generalstaatsanwaltschaften, Staatsanwaltschaften, Poliz, Bundeswehr u.a. darunter gelten.
Die Legislative (L) fehlt seit über 120 Jahren und wird aus Persönlichkeiten mit Loyalität und Eignung entstehen, was ich vorerst nicht veröffentlichen werde und Wissen, Lehre zur Legislative machen werde, bis hier Recht und Gesetz erfolgt. Hoheitliche Aufgaben können nur bestimmten Personen übertragen werden.
Die Politik ist nicht Bund. Politische Organisationen (freiwillige Gemeinschaft), Parteien (Vereine) sind gesetzlich schon nicht befugt Gesetze, Gesetzentwürfe zu machen § 1 DRiG, Art. 12 GG. Politiker vertreten lediglich ihre eigenen Interessen, Parteien und oder ihre Agenda/Mitglieder und hierbei gute Aktivitäten entstehen können. Die Politik ist freiwillig und kein Beruf zugleich nicht vom Werdegang abhängig, daher kann jeder Politiker, Partei Mitglied werden da eine Eignung, Fähigkeit und fachliche Leistung nicht bedarf. Die Parteien, politische Organisationen, abhängige Präsidenten sind nicht eine Einheit als Volk, Staat oder Gesetz und gehören weder der Judikative, Executive noch der Legislative (Art. 33 Abs. 2. GG) an, weil jeder in die Politik gehen kann und die Auswahl der Personen nicht vom Einheit, Volk, Gesetz ausgeht, sondern die Wahl der Personen erst aus ihrer eigenen Reihen ausgeht und so bleibt.
Ein geschütztes Werk (geschützt - staatlich) nach § 1, § 2 Abs 1 und Abs. 2 UrhG ist unabhängig von einer Enteignung nach Art. 14 Nr. 3 GG, wenn die Verhältnismäßigkeit, Richtigkeit besteht, welche aus meinen Arbeiten der Literatur, Wissenschaft und Kunst - States of World - ab 2002 ableitet, ersichtlich und erschaffen sind.
Die neue Entstehung Verstaatlichung einer Sache, welche aus meinen geschützten Werke - States of World - stammt, wie mit - Strom und Gas - Zähler Systeme entsteht nur Kraft Gesetz zum Gemeinwohl, welche bisher in Gestalt nicht da waren. Es gibt wenige derartige Werke, Urheber weltweit, welche Werke phänomenales sind, sowie mein einzigartiges Werk das - Steuergeheimnis - ferner die richtigen Auf- und Abrundungen der Geldwährung, wo kein Cent am Ende fehlt. So ist die Entstehen eines staatlichen Werkes zu erkennen, was im Schutz des Staates/Volkes/Einheit gehören.
Hohes Gericht
- Gesetzmachung - (Gesetzgebung)
Judikative Hohe Richter/Richterstuhl
Alle Gesetze mit Anwendung
Hoher Richter John (Vorsitzender)
OVG Berlin-Brandenburg
Hoher Richter Leithoff
OVG Berlin-Brandenburg
Hoher Richter Schaber
Landgericht Berlin
Hoher Richter König
Hoher Richter Nubbemeyer
OLG Hamm
Hoher Richter Damerius
Sozialgericht Gelsenkirchen
Präsidentin Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
Strafgerichte - existieren nicht - offen - es gibt keine Strafgerichte in DE und andere Staaten, sondern nur abhängige Strafsenate, wo man keine Klagen einreichen kann und somit keine Strafsenate gibt aber ein Anschein gibt es schon.
Hier entsteht eine neue Gründung Hohes Gericht - Bundesamt der Richterschaft - Staatsrichter.
- Hohes Gericht -
Die Staatsrichter sind nicht nur einem Rechtsgebiet und einem Gericht, Zuständigkeit zugeordnet, sondern sie haben die besondere Aufgabe zur Gesetzmachung neben ihrer Tätigkeit in ihren tätigen Gerichten. Die Gesetzmachung, Änderung, Ergänzung und oder die Löschung nicht rechtmäßiger Gesetze obliegt den Staatsrichtern Hohes Gericht sowie auch die Verurteilung der Taten in den Fällen. Die Anlaufstelle von Gesetzmachung ist die Stelle Hohes Gericht, Hohe Richter, Präsidentin, Staatsrichter - Hohe Richter.
Hohes Gericht hat die höchste Instanz - Haupt- und oder Endinstanz - der rechtsprechenden Gewalt. Des Gleichen wird die Rechtmäßigkeit einer Sache oder eines Verfahren in allen Taten in allen Rechtsgebieten, Gesetze aller Gerichtsbarkeit von Strafgesetz bis Sozialgesetz unter Berücksichtigung Sozialstaat und zum Schutz des Staates geurteilt. Das ist die Besonderheit dieser Staatsrichter, wo es keine Zuständigkeit und zugeordnetes Fachgebiet besteht und jede Tat in jedem Ort das Gehör stattfindet mit Verurteilung und oder Rechterkennung. Mit diesem Werk und Entstehung Hohes Gericht ist die Gründung der Strafgerichte mit den Strafrichtern eigenständig in den Ländern somit gegründet.
Folgende Staatschefs sind in allen Gebieten - Hohes Gericht - benannt und sie befinden sich derzeit örtlich in den nachstehenden Gerichten, Staatsgebäuden, welche Staatsrichter hier auch in der Liste zum größten Teil aufgeführt sind.
Hohes Gericht -
Gründung
Strafgericht - Gesetzmachung
- Oberstrafgericht Hamm (am Oberlandesgericht Hamm)
Hoher Richter König, Hoher Richter Nubbemeyer, Richter Lopez Ramos,
2. Strafgericht Berlin (Landgericht Berlin I)
Oberstrafgericht Berlin (Kammergericht)
Hoher Richter Schaber, Richter Landwehmeyer, Richterin Neumann
3. Strafgericht Essen (Landgericht Essen)
Richter Dr. Bartels, alle Richter in Präsidium Essen
4. Bundesstrafgericht (Bundesgerichtshof BGH)
Die zugeordneten Hohe Richter, Staatsrichter sind aus den Verwaltung-, Zivil-, Sozial-, Finanz - Gerichten auch als Strafrichter, Strafgesetz und das Urheberrechtsgesetz (nur persönliche geistige Schöpfung) in den einzelnen Bezirken sowie länderübergreifend für die Rechtsprechung zuständig oder wenn es der Rechtspflege dient zur Weiterverweisung an ein anderes Gericht und Richter:
Richterschaft - Staatsrichter
Rin Dr. Jahrmarkt Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Ri Borgschulze Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Rin Brauer Oberverwaltungsgericht Münster
HRi Damerius Sozialgericht Gelsenkirchen
Ri Dr. Behnsen Verwaltungsgericht Hamburg
VHRi John Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
HRi Leithoff Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ri Dr. Moll Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ri Dr. Braunschmidt Amtsgericht Köln
Ri Kästner Landgericht Frankfurt am Main
HRi König Oberlandesgericht Hamm
HRi Nubbemeyer Oberlandesgericht Hamm
Ri Lopez-Ramos Oberlandesgericht Hamm
Ri Dr. Bartels Landgericht Essen
HRi Schaber Landgericht Berlin
Ri Landwehmeyer Landgericht Berlin - Strafgericht
Rin Neumann Landgericht Berlin - Strafgericht
Die Liste der Staatsrichter und Präsidium, Richterschaft wird fortgesetzt
Executive
Poliz
Bundeswehr
Bundesstaatsschaft - Staatsschaft (Staatsanwaltschaften)
Bundesstaatsschaft - Bundesstaatschefs - Staatschefs
Herr Schwarz Hamm
Herr Klose Hamm
Herr Wilke Essen
Herr Dr. Neuheuser Köln
Herr Dr. Nippgen Karlsruhe/Kontanz
Herr Kruse Karlsruhe
Herr Eisenbach Berlin
Herr Groeber Berlin
München
Frankfurt
Oberstaatsjuristen
Landesstaatsschaften - Staatsschaften - Staatsjuristen - Staatspersonen
folgt
Liste Legislative
fehlt seit über 120 Jahren, offen, folgt
Justiz ist die Rechtspflege! (die Arbeit; Justiz - Justitia wird noch veröffentlicht)
Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz
Präsidentin Hohes Gericht
Veröffentlicht im Internet Datum, 27.02.2023
letzte Ergänzung 05.07.2023, 09.01.2025, 16.02.2025, 02.04.2025, 18.05.25, 04.06.25, 15.07.25, 26.10.25, 02.11.2025, 30.03.2026
Urheberin der geschützten Werke Prof. h.c. Dr. mult. Yildiz